Zuzahlungen zu Hilfsmitteln und Medikamenten

In den Statuten der CNS sind die medizinischen Hilfsmittel sowie der Kostenübernahmeanteil durch die CNS aufgeführt (Liste B1-B7):

Häufig gestellte Fragen

In den Statuten der CNS sind die medizinischen Hilfsmittel sowie der Kostenübernahmeanteil durch die CNS aufgeführt:

  • Die Liste B1 enthält "kleine" Medizinprodukte, wie z. B. verschiedene Spezialverbände, Produkte für Harninkontinenz, Blutzuckermessgeräte und Zubehör.
  • In der Liste B5 sind Produkte für die medizinische Ernährung zusammengefasst.

Was Sie beachten müssen

  • Sie brauchen eine ärztliche Verordnung.
  • Damit die Kostenübernahmebeteiligung durch die CNS gewährleistet ist, sollte Ihr Arzt nur die auf der Liste aufgeführten Artikel (Produkte/Herstellermarken) verschreiben.

Informationen und Kontaktpunkt

CNS – Service Genehmigungen – Medikamente (Service autorisations – médicaments)

T 27 57-45 99
F 40 78 50
E cns@secu.lu

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Im Falle einer vollständigen Ernährung über eine Sonde (enterale Ernährung) bei Ihnen zu Hause wird diese bis zu einem Höchstbetrag von 768,75 € (Stand März 2023) pro Semester von der CNS übernommen, wenn sie im Rahmen einer Krebserkrankung im Hals-Nasen-Ohren-Bereich oder im Bereich der oberen Verdauungsorgane verschrieben wird.

In der Liste B5 sind Produkte für die medizinische Ernährung zusammengefasst.

Was Sie beachten müssen

  • Die Kostenübernahme/-beteiligung durch die CNS setzt eine Vorabgenehmigung durch den CMSS voraus.
  • Ihr Arzt reicht einen medizinischen Bericht betreffend Ihrer Erkrankung zur Beurteilung und Genehmigung beim CMSS ein. Im Falle der Genehmigung erhalten Sie eine schriftliche Zusage.
  • Warten Sie diese ab, bevor Sie die Produkte kaufen.
  • Von Ihrem Arzt erhalten Sie eine ärztliche Verordnung (über eine Dauer von höchstens 6 Monaten).
  • Zur Kostenrückerstattung reichen Sie die bezahlten Rechnungen sowie die dazu gehörige ärztliche Verordnung bei der CNS ein.

Informationen und Kontaktpunkt

CNS – Service Genehmigungen – Medikamente (Service autorisations – médicaments)

T 27 57-45 99
F 40 78 50
E cns@secu.lu

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Pflegegeräte wie medizinische Betten, Rollstühle und Anti-Dekubitus-Matratzen können Sie beim Service Moyens Accessoires (SMA) ohne Eigenkosten ausleihen.

Die Leihgebühr wird zunächst von der CNS übernommen. Sollten die verschiedenen Hilfsmittel nach sechs Monaten immer noch benötigt werden, muss eine Verlängerung für ihre Benutzung mit einer neuen ärztlichen Verordnung bei der CNS angefragt werden.

Was Sie beachten müssen

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung. Mit Ihrer ärztlichen Verordnung wenden Sie sich an: 

Dienstleister für Hilfsmittel - Service Moyens Accessoires
22-22, rue Geespelt
L-3378 Livange
T 40 57 33 1
F 40 95 17
Msg 621340257
E contact@sma.lu

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Gut zu wissen
Sollte der behandelnde Arzt feststellen, dass eine dauernde Notwendigkeit für die Benutzung eines Hilfsmittels besteht, dann sollten Sie das zum Antrag notwendige Formular bei der Pflegeversicherung anfordern (vgl. Kapitel II „praktische Hilfe und Pflege zu Hause“). Sofern die Hilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung gewährt werden, wird die Leihgebühr von der Pflegeversicherung übernommen. Um eine Kostenübernahme der Hilfsmittel sicherzustellen, wird dringend davon abgeraten, Geräte auf eigene Kosten anzuschaffen, da diese meistens nicht zurückerstattet werden.

Information und Kontakt

CNS Service Genehmigungen - Behandlungen und Zubehör (Service autorisations – traitements et fournitures) 

T 27 57-1
F 26 48 28 71
E cns@secu.lu

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Die CNS übernimmt bei verschreibungspflichtigen Medikamenten die Kosten zu 40 % bis 80 %.

Sie reichen Ihre ärztliche Verordnung in den Apotheken ein, und es wird das Prinzip der direkten Kostenübernahme/direkten Leistungsabrechnung angewendet. Ihren Anteil (20 % bis 60 %) bezahlen Sie direkt beim Erhalt der Medikamente. 

In den Statuten der CNS können Sie die Positivliste der Medikamente einsehen (Liste der Medikamente, die von der CNS übernommen werden)
 

In einigen Ausnahmefällen übernimmt die CNS mit vorheriger Genehmigung des CMSS die Kosten für Medikamente zu 100 %. Dies gilt z. B. für: 

  • Biphosphonate (Medikamente, die den Knochenabbau bremsen) bei onkologischen Indikationen.
  • Morphine und deren Derivate, bei onkologischen Indikationen.
  • Analgetika, die Patienten in der Palliativmedizin verschrieben werden, gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2009 bezüglich Palliativpflege, Patientenverfügung und Begleitung zum Lebensende

Informationen und Kontaktpunkt
CNS – Service Genehmigungen – Medikamente (Service autorisations – médicaments)

T 27 57-45 99
F 40 78 50
E cns@secu.lu

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