Die letzte Phase des Lebens

Wer beschäftigt sich gern mit seiner eigenen Endlichkeit? Wohl kaum jemand. Dabei sollte man sich ein Herz fassen und früh genug Klarheit schaffen. Denn nur so hat man Kontrolle über sein Leben am Ende des Weges. Besonders dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
 
Sei es durch eine schwere Erkrankung, die Folgen eines Unfalls oder Herzstillstandes, oder weil man dement ist. Man erleichtert seinen Angehörigen Antworten auf Fragen, was zu tun ist, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Das Lebensende gestalten
  • Palliativpflege: Die Patientenverfügung
  • Euthanasie: Bestimmungen zum Lebensende
La fin de vie

Gesetze betreffend die letzte Phase des Lebens

Das Lebensende wird durch drei Gesetze geregelt:

  1. Das Gesetz vom 16. März 2009 über Palliativpflege, Patientenverfügung und Sterbebegleitung.
  2. Das Gesetz vom 16. März 2009 über Sterbehilfe, assistierten Suizid und über die Bestimmungen zum Lebensende.
  3. Das Gesetz vom 24. Juli 2014 über Rechte und Pflichten der Patienten.

Das Lebensende gestalten

Sie können vorab schriftlich festlegen, wie Sie Ihr Lebensende gestalten möchten, falls Sie in der entsprechenden Situation nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen zu äußern. 

 Wie gehe ich vor?

  1. Stellen Sie sich selbst die wichtigsten Fragen, die das Lebensende betreffen.
  2. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt.
  3. Wählen Sie Ihre Vertrauensperson aus.
  4. Verfassen Sie Mein Wille am Ende des Lebens
  5. Sprechen Sie je nach Empfinden mit Ihrer Familie und/oder engen Freunden.

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Cover: Mein Wille am Ende des Lebens

Palliativpflege: Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein schriftlich verfasstes Dokument, in dem Sie im Voraus festhalten, wie Ihre medizinische Behandlung und Pflege aussehen soll, wenn Sie nicht in der Lage sein sollten, diese zu äußern oder Entscheidungen für sich selbst zu treffen.

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Cover: Patientenverfügung

Euthanasie: Bestimmungen zum Lebensende

Cover: Bestimmungen zum Lenensende

Die Bestimmungen zum Lebensende ('Dispositions de fin de vie') sind ein Antrag auf aktive Sterbehilfe, der im Voraus schriftlich festgehalten wird für den Fall, dass der Antragsteller sich zu einem späteren Zeitpunkt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft in einem Zustand unumkehrbarer Bewusstlosigkeit befindet.

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