Verhaltenskodex

Die Fondation Cancer ruft, wie auch andere Organisationen ohne Gewinnzweck, die Luxemburger Bevölkerung regelmäßig zur Unterstützung seiner gemeinnützigen Missionen auf.

Im Bewusstsein ihrer Informationspflicht und dem Bestreben, das Vertrauen ihrer Spender zu rechtfertigen, haben fünf dieser Organisationen – die Fondation Cancer, das Luxemburger Rote Kreuz, die Alzheimer-Stiftung, Caritas Luxemburg und die Stiftung „Kräizbierg“ (nachstehend „Mitgliedsorganisationen“ genannt) – am 13. Februar 2007 einen „Verhaltenskodex für die an die Großzügigkeit der Öffentlichkeit appellierenden Organisationen“ verfasst und sich diesem verpflichtet.

Code de bonne conduite

Mit der Ausarbeitung des Verhaltenskodex’ haben die Mitgliedsorganisationen Antwort gegeben auf Fragen, die sich Spender stellen, und zwar:

  • Nach welchen Kriterien wird meine Spende optimal und gemäß der vorgesehenen Bestimmung eingesetzt?
  • Wie kann ich mich über entsprechende Aktionen informieren?
  • Wie werden diese Aktivitäten geplant, umgesetzt und kontrolliert?
  • Wie funktioniert die jeweilige Organisation?

Durch die Unterzeichnung dieses Kodex’ formalisieren die Mitgliedsorganisationen in der Regel bereits bestehende Engagements und Praktiken. Sie unterstreichen zudem  ihre Bereitschaft zur Transparenz und ihre moralische Verpflichtung, den Spendern regelmäßig Rechenschaft abzulegen.

Sechs Verpflichtungen, die wir gemeinsam konsequent einhalten

Um ein vertrauensvolles Spenden zu ermöglichen, engagieren sich die Mitgliedsorganisationen, folgende sechs Verpflichtungen zu respektieren:

Die Spender haben Recht:

  • auf eine umfassende Information über die erbetene Spende
  • auf eine offizielle Bestätigung ihrer Spende innerhalb eines angemessenen Zeitraums
  • auf den Respekt der Zweckbestimmung der Gelder
  • auf eine schnelle und ehrliche Antwort bezüglich ihrer Informationsanfragen
  • auf eine schnelle und angepasste Antwort im Falle einer Beanstandung

Die Mitgliedsorganisationen verpflichten sich:

  • keine Zahlungen an die Verwaltungsratsmitglieder zu tätigen
  • weder direkt noch indirekt Gewinne zu verteilen
  • keine Aktiva an Unterstützer der Mitgliedsorganisationen oder deren Anspruchsberechtigte zu vergeben
  • Angestellten der Mitgliedsorganisationen weder aktives noch passives Wahlrecht zu dem für die Organisation zuständigen statutarischen Organ zu geben

Die Mitgliedsorganisationen engagieren sich:

  • Prozeduren und Kontrollen aufzustellen, die es ermöglichen, die Richtigkeit und Wirksamkeit ihrer Verwaltungsstruktur sicherzustellen
  • die Auswahl der Lieferanten in objektiver und durchschaubarer Manier zu treffen
  • einen Modus zur Bearbeitung von Spenderklagen einzuführen und mindestens einmal im Jahr dem Direktionsorgan Bericht über Anzahl, Art und Bearbeitung der Klagen zu erstatten

Die Mitgliedsorganisationen verpflichten sich:

  • sowohl der Öffentlichkeit als auch Spendern präzise und objektive Informationen zukommen zu lassen.
  • die Würde der Spendenbezieher zu wahren; Bilder menschlicher Not nicht missbräuchlich zu nutzen, keinerlei Form von Diskriminierung gutzuheißen und nicht zur Gewalt anzustiften
  • Spendern einen Aktivitätsbericht des jeweiligen Vorjahres vorzulegen, der die Höhe der gesammelten Spenden sowie deren Verwendung benennt

Die Mitgliedsorganisationen gehen die Verpflichtung ein:

  • Bei Sammelaktionen den Spender zu respektieren
  • jede von Dritten durchgeführte entgeltliche Sammelaktion durch eine schriftliche Konvention zu regeln und die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis zu setzen
  • den Spendensammlern keine direkten oder indirekten Vorteile im Zusammenhang mit den gesammelten Spenden zuzugestehen
  • sich die nötigen finanziellen Mittel nur mit Rechtschaffenheit und vertretbaren Ausgaben zu beschaffen
  • ihre Spenderlisten nicht zu verkaufen, zu vermieten, zu verteilen oder auszutauschen

Die Mitgliedsorganisationen engagieren sich:

  • eine reguläre Buchhaltung zu unterhalten und einen jährlichen Kontenabschluss zu erstellen, der die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung mitsamt Anhang enthält, sowie am Ende eines jeden Rechnungsjahres einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorzulegen
  • die Jahreskonten von einem Betriebsprüfer kontrollieren zu lassen, der von dem zuständigen statutarischen Organ bestimmt wird
  • die Jahreskonten, den Verwaltungsbericht und den Bericht des Betriebsprüfers an ihrem Sitz zur Einsicht durch den Spender zur Verfügung zu halten

Im Vertrauen spenden

Jeder Spender hat das Recht zu erfahren, wie sein Geld verwendet wird – und jede Stiftung oder Vereinigung hat demnach eine Verpflichtung gegenüber ihren Spendern. Vor diesem Hintergrund wurde am 18. Januar 2011 der Verein „Don en Confiance Luxembourg“ gegründet.

Ziel des Vereins und seiner Mitglieder ist es Richtlinien zu entwickeln und konsequent umzusetzen, die Spende zur Vertrauenssache machen.

Jede gemeinnützige Einrichtung, die zu Spenden aufruft, kann Mitglied des Vereins werden. Alle Mitglieder müssen einen Verhaltenskodex beachten, der folgende Bereiche umfasst:

  • die Rechte des Spenders
  • die gemeinnützige Geschäftsführung
  • eine effiziente Verwaltung
  • eine offene Kommunikation
  • eine korrekte Umsetzung der Spendensammel-Aktion
     
  • finanzielle Transparenz gegenüber dem Spender

Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich nicht nur diesem Verhaltenskodex, sondern akzeptieren auch die Kontrollen, denen sie unterzogen werden.

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