Modalitäten für eine Kostenübernahme durch die Gesundheitskasse (CNS)

Die Erstattung der Kosten für Leistungen im Gesundheitswesen wird in der Regel nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt. Nach diesem Prinzip gehen Sie nach Erhalt der Rechnung in Vorleistung. Die entstandenen Kosten für Gesundheitsleistungen werden je nach Situation (z. B. ambulante Leistungen oder Leistungen, die Sie im Rahmen eines stationären Aufenthaltes erhalten) teilweise oder ganz von der CNS übernommen.

Das Drittzahlersystemsystème du tiers payant sieht für gewisse Leistungen (z. B. Arzneimittelkosten, Krankenhauskosten, Krankengymnastik usw.) die direkte Kostenabrechnung zwischen dem Leistungserbringer und der CNS vor. In diesen Fällen übernehmen Sie nur den Anteil der Kosten (Ihre Selbstbeteiligung), den die CNS nicht übernimmt.

les modalites de prise en charge des frais par la cns

Damit für die Gesundheitsleistungen Anspruch auf eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse besteht, müssen diese:

  • von Leistungserbringern erbracht werden, die einen Vertrag mit der CNS unterzeichnet haben; 
  • in der Satzung der CNS vorgesehen sein; 
  • im Leistungskatalog oder einer Gebührenordnung aufgeführt sein.

Gut zu wissen

Les modalités de prise en charge des frais par la CNS

Die Kosten für Arztbesuche außerhalb einer stationären Behandlung werden zu 88 % des offiziellen Tarifs übernommen. Die Kosten für Chemotherapie, Immuntherapie, gezielte therapie und Strahentherapie werden vollständig übernommen.

Für den Fall, dass Sie Mitglied in einer Zusatzversicherung (z. B. Caisse Médico Complémentaire Mutualiste (CMCM) o. a.) sind, können sich weitere Möglichkeiten bei der Kostenerstattung bzw. Kostenübernahme ergeben. Bitte klären Sie dies mit Ihrer jeweiligen Zusatzversicherung ab.

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