Invalidität und Behinderung

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, können Sie eine Invaliditätsrente beantragen, über deren Bedingungen und Ansprüche Sie gut informiert sein sollten. Als invalid gilt ein Versicherter, der infolge einer längeren Krankheit einen solchen Verlust an Arbeitsfähigkeit erlitten hat, dass er nicht mehr in der Lage ist, den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung auszuüben.

Invalidité

In diesem Fall wird Ihre Invalidität festgestellt. Nachdem Sie den Antrag bei der nationalen Pensionskasse – Caisse nationale d’assurance pension (CNAP) – eingereicht haben, wird beurteilt, ob Sie provisorisch oder definitiv eine Invalidenpension erhalten werden. Die Höhe der Invalidenrente wird anhand Ihres Gehalts und der Anzahl der gearbeiteten Jahre berechnet.

Voraussetzungen zum Erhalt der Invalidenrente:

  • In den drei Jahren vor dem Eintritt der Invalidität müssen Sie mindestens 12 Monate lang versichert gewesen sein.
  • Sie dürfen das normale Rentenalter (65 Jahre) noch nicht erreicht haben.

Falls Sie eine bezahlte Beschäftigung aufnehmen, sind Sie verpflichtet, die Pensionskasse davon sofort in Kenntnis zu setzen, da beim Zusammentreffen einer Invalidenpension mit Löhnen und Gehältern die Invalidenpension eventuell gekürzt wird.

Was Sie beachten müssen:

  • Die jährlichen Einkünfte aus diesen beruflichen Tätigkeiten dürfen nicht mehr als ein Drittel des jährlichen sozialen Mindestlohnes betragen.
  • Falls Sie eine versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit aufnehmen, wird die Invalidenpension entzogen.

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Caisse nationale d’assurance pension (CNAP)
1, boulevard Prince Henri
L-1724 Luxembourg
T 22 41 41 1
F 22 41 41-64 43
E über Kontaktformular auf Homepage:
cnap.lu

Wenn Ihre Invalidenpension unter der Grenze des Existenzminimums liegt (entspricht der Höhe des revenu d'inclusion social  REVIS: 1.802,45 € brutto für den ersten Erwachsenen eines Haushaltes; Stand 2023), können Sie, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Eingliederungszulage (in Form einer finanziellen Beihilfe für den Haushalt REVIS) beantragen. Sie können sich direkt an den Fonds national de solidarité (FNS) wenden. Ein Beratungsgespräch mit dem Sozialamt Ihrer Gemeinde könnte hilfreich sein, um einzuschätzen, ob dies für Ihre Situation in Frage käme und um Ihnen bei der Beantragung zu helfen.

Information und Kontakt
Nationaler Solidaritätsfonds - Fonds national de solidarité (FNS)
8-10, rue de la Fonderie
L-1531 Luxembourg
Postanschrift: B.P. 2411 
L-1024 Luxembourg
T 49 10 811
F 26 12 34 64
E fns@secu.lu

Wenn Sie eine Behinderung von wenigstens 30 % haben, können Sie einen Behindertenausweis beantragen.

Er ist in drei verschiedene Kategorien eingeteilt.

  • Behindertenausweis Kategorie A: für Personen mit einem körperlichen Behinderungsgrad von 30 % – 49 %.
  • Behindertenausweis Kategorie B: für Personen mit einem körperlichen Behinderungsgrad von 50 % und mehr. Er ermöglicht zusätzlich ein Anrecht auf schnellen und prioritären Service sowie einen garantierten Sitzplatz.
  • Behindertenausweis Kategorie C: für Personen, die sich aufgrund ihres geistigen und körperlichen Zustands nicht in der Lage sind, sich ohne fremde Hilfe fortzubewegen. 

Mit dem Ausweis C werden alle Anrechte des Ausweises B auf die begleitende Person übertragen. Die Behindertenausweise B und C ermöglichen eine vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer.

Sie können die Anträge mittels eines Formulars in doppelter Ausführung mit zwei aktuellen Passbildern bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes einreichen.

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Um eine Parkplakette beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Behinderung muss grundsätzlich über einen Zeitraum von sechs Monaten bestehen, und Sie können eine Wegstrecke von mehr als 100 Metern nicht alleine (mit oder ohne Unterbrechung) zurücklegen; 
  • Sie sind auf Gehhilfen/Krücken oder einen Rollstuhl angewiesen; 
  • oder Sie sind erblindet.

Sie brauchen ein Passbild und ein spezielles Formular, das Sie beim Ministère du Développement durable et des Infrastructures anfordern oder downloaden können. Ihr behandelnder Arzt muss Ihre Behinderung auf der Rückseite des Formulars bescheinigen. Sie schicken das ausgefüllte Formular mit dem Passbild an die unten genannte Adresse.

Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung 
Département des transports 
4, place de l’Europe 
L-1499 Luxembourg

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Im Rahmen Ihrer Erkrankung kann es aufgrund einer körperlichen, geistigen, sensorischen oder psychischen Behinderung und/oder aufgrund von sich verschlimmernden psychosozialen Schwierigkeiten zu einer verminderten Erwerbsfähigkeit kommen.

Die Begriffe „verminderte Arbeitsfähigkeit“/ „Invalidität“/„Erwerbsminderung“ werden häufig synonym im Kontext „Krankheit und Beruf“ im Sprachgebrauch verwendet.

Um den Status travailleur handicapé beantragen zu können, muss Ihre verminderte Erwerbsfähigkeit mindestens zu 30 % anerkannt sein und Ihr Gesundheitszustand muss stabil sein. Sie dürfen keinen Antrag auf eine Invalidenpension gestellt haben. Wenn Sie den Status travailleur handicapé anerkannt bekommen haben, können Sie von unterstützenden Maßnahmen diesbezüglich profitieren, z. B.:

  • berufliche Umschulung und Orientierung
  • Anpassung Ihres Arbeitsplatzes
  • sechs zusätzliche Urlaubstage

Information und Kontakt
ADEM - Kommission für berufliche Orientierung und Wiedereingliederung - Commission d’orientation et de reclassement professionnel
19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxembourg-Hamm 
T 247-88 888 
E  info.cor@adem.etat.lu
adem.lu

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Das Einkommen für schwerbehinderte behinderte Personen – revenu pour salariés handicapés (RSH). Was sollte ich wissen?

Le revenu pour salariés handicapés (RSH)

Wenn Sie aufgrund Ihrer Krebserkrankung nicht in der Lage sind, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, können Sie das Einkommen für behinderte Arbeitnehmer beantragen. Dafür müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen

  • wenn Sie eine anerkannte Behinderung haben; 
  • wenn Sie als behinderter Arbeitnehmer anerkannt sind
  • wenn Sie aus Gründen, die Sie nicht selbst verantworten, keinen Arbeitsplatz finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht;
  • wenn Sie älter als 18 Jahre und jünger als 65 Jahre alt sind und in Luxemburg gemeldet sind;
  • wenn Ihr Einkommen unter dem sozialen Mindestlohn liegt.

Unter diesen Voraussetzungen können Sie sich, sobald Sie kein Arbeitslosengeld (mehr) erhalten, bei der ADEM als behinderter Arbeitnehmer arbeitssuchend melden.

Um in der Zeit, in der Sie arbeitssuchend sind, finanzielle Unterstützung zu erhalten, können Sie RSH beantragen.

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