Praktische Hilfe und Pflege zu Hause

Ambulante Pflegedienste, verschiedene Hilfsdienste wie die Aide Familiale und einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Ihnen oder Ihren Angehörigen im Falle von Krankheit bei den täglichen Arbeiten in Ihrem Alltag zu helfen.

Wenden Sie sich an die Dienste Ihrer Wahl oder an den Sozialarbeiter Ihrer Gemeinde und erkundigen Sie sich, welche Hilfsdienste und Beihilfen Ihnen angeboten werden.

Aide et soins à domicile

Ich brauche praktische Unterstützung im Haushalt und/oder bei der Aufsicht meiner Kinder. An wen kann ich mich wenden?

Garde enfants

Im Bereich der praktischen Familienhilfe bietet der Dienst Aide familiale Unterstützung an. Das Angebot richtet sich an Familien/Personen unter 65 Jahren im Falle einer Krankheit, Behinderung oder anderen Einflussfaktoren und bietet eine kurzfristige oder zeitbegrenzte Unterstützung im Haushalt und bei der Betreuung der Kinder.

Mit einer ärztlichen Verordnung, die bescheinigt, dass Sie im Rahmen Ihrer Erkrankung und Therapie praktische Hilfe zu Hause benötigen, können Sie einen an Ihre Einkünfte angepassten Sozialtarif erhalten. Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können, können Sie bei der Sozialarbeiterin Ihrer Gemeinde erfragen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

Die Fondation Cancer und Europa Donna Luxembourg stellen gemeinsam mit Arcus einen neuen Service für Eltern mit einer Krebserkrankung bereit. Die Familienhilfe soll in Behandlung befindlichen Eltern den Alltag erleichtern.

Familienhilfe - Aide familiale - Familljenhaus Zentrum
29, rue de Mamer
L-8081 Bertrange
T 40 49 49 400
F 40 21 31 339

Mehr erfahren

 

Ich brauche Hilfe und Pflege zu Hause. Wer kann mir da weiterhelfen?

Ambulante Hilfs-/und Pflegedienste bieten Hilfe und medizinisch-pflegerische Versorgung zu Hause an. Die Kosten verschiedener dieser Dienstleistungen werden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, von der CNS oder von der Pflegeversicherung übernommen.

Was Sie beachten müssen:

  • Wenn Sie medizinisch-pflegerische Versorgung (Verbände, Injektionen o. ä.) benötigen oder Unterstützung bei den täglichen Aktivitäten des Lebens (Körperpflege, Aufstehen, sich bewegen, o. ä.) in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an einen ambulanten Hilfs-/Pflegedienst.
  • Es sollte zusammen mit dem Pflegedienst geprüft werden, ob ein Antrag auf Pflegeversicherung für Sie in Frage kommt und gegebenenfalls gestellt werden.

Die Pflegedienste werden Ihnen Unterstützung Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend anbieten und mit Ihnen die Frage der Kostenübernahme klären.

Information und Kontakt

Bewertungs- und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung - Administration d’évaluation et de contrôle de l’assurance (AEC)

4, rue Mercier 
L-2144 Luxembourg-Gare
T 247-86 060
F 247-86 061
E secretariat@igss.etat.lu

Gut zu wissen

  • Die CNS übernimmt die vom Arzt verschriebene medizinische Versorgung, wie Injektionen, Verbände usw.
  • Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Hilfe und Unterstützung bei den täglichen Aktivitäten des Lebens unter bestimmten Voraussetzungen:
    • Sie benötigen mindestens 3,5 Stunden wöchentlich, und dies während mindestens sechs Monaten, Hilfe in den Bereichen des täglichen Lebens. Hierzu gehören u. a. Körperpflege, Mobilität und/oder Ernährung, d.h. zum Beispiel um sich zu waschen, aufzustehen, sich anzuziehen und/oder zu essen.
    • Die Notwendigkeit der Hilfe wird von der Cellule d’évaluation et d’orientation (CEO) der Pflegeversicherung in einem Pflegegutachten festgehalten. Es wird ein, Ihrem individuellen Bedarf angepasster Hilfs-/und Pflegeplan erstellt, der Ihnen nach der Begutachtung zugeschickt wird.
    • Die Kosten werden durch die Pflegeversicherung rückwirkend ab dem Datum des Antrags übernommen.

Was Sie auch interessieren könnte

Réhabilitation
Rehabilitation
Assistance juridique
Juristische Aspekte: Rechtsberatung und -beistand
En cas de litiges
Im Falle von Streitigkeiten
Nach der Krebserkrankung - Recht auf Vergessenwerden
Recht auf Vergessenwerden (Droit à l'oubli)