Gesundheitsleistungen

Wenn Sie im Großherzogtum Luxemburg leben und/oder arbeiten, sind Sie in der Regel als Hauptversicherter oder als Mitversicherter (Familienangehöriger des Hauptversicherten) bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen – Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) gemeldet und haben Zugang zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen (Krankenversicherung, Pensionskasse, Kasse für Familienleistungen usw.) in Luxemburg. Im Bereich der Gesundheitsversorgung haben Sie je nachdem, in welchem beruflichen Sektor der Hauptversicherte angestellt ist, Anspruch auf Gesundheitsleistungen durch die entsprechende Krankenkasse.

Personen, die bestimmte Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld) beziehen, sowie Studierende, die beim CCSS pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, erhalten ebenfalls die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Soins de santé

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es folgende Krankenkassen in Luxemburg:

Die Beteiligung der Krankenkasse des Privatsektors (CNS) an den Kosten der Gesundheitsversorgung für ihre Versicherten erfolgt gemäß den Satzungen der CNS – statuts CNS.

Die Krankenkassen der Versicherten des öffentlichen Sektors (CMFEP, CMFEC und EM-CFL) wenden für die Beteiligung an den Kosten der Gesundheitsversorgung die Satzungen der CNS an.

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