Finanzierungsantrag

Forscher, die eine finanzielle Unterstützung für ein Forschungsprojekt bei der Fondation Cancer beantragen möchten, sollten die vorliegende Application Form (Dokument in englischer Sprache) ausgefüllt per Post und/oder per Mail einsenden. Dabei sind einige Kriterien zu beachten.

Finanzierungsantrag Forschungsprojekte

Forschungsförderung

Seit 2015 besteht ein Kooperationsabkommen zwischen der Fondation Cancer und dem Fonds National de la Recherche (FNR), das auf den Ausbau und die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen abzielt. Im Rahmen dieses Abkommens kann die Fondation Cancer beim FNR eingereichte Projekte finanzieren oder sich an deren Finanzierung beteiligen.

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Darum sollten Projekte im Bereich Grundlagenforschung sowie Vorhaben für mechanistische Studien immer im Rahmen des CORE-Förderungsprogramms des FNR eingereicht werden. Forschungsprojekte, die dort angenommen werden, werden gemeinsam vom FNR und der Fondation Cancer gefördert. Für Projekte, die dort abgelehnt werden, bestehen keinerlei Aussichten, von der Fondation Cancer angenommen oder nochmals geprüft zu werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, sie erneut beim FNR einzureichen.

Die Fondation Cancer akzeptiert und prüft von nun an vor allem Projekte im Bereich der translationalen und klinischen Forschung.

In der Regel finanzieren Stiftungen Projekte, die ohne Interesse für Pharmaunternehmen sind (unprofitable Projekte, Projekte mit dem Ziel, den Einsatz von Medikamenten zu verringern ...), oder solche, die nicht in die Planung der universitätseigenen Grundlagenforschung passen.

Forschungsteams, die Unterstützung bei der Finanzierung ihres Projekts benötigen, können sich mittels des application form (Antragsformular) unmittelbar an die Fondation Cancer wenden.

  • Interesse für Luxemburg
  • Entwicklung neuer Techniken, die von Nutzen für Patienten in Luxemburg sind
  • Wissenschaftlicher Wert des Projektes
  • Interesse und Relevanz des Themas
  • Umsetzbarkeit
  • Ansehen des Forschers (Zahl der Veröffentlichungen, etc.)
  • Auf dem Gebiet: Grundlagenforschung, klinische Studie...
  • Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Finanzierungantrags bei einer anderen Organisation und gegebenenfalls eine Analyse der eventuellen Ablehnung.

1. Förderantrag
Um eine Förderung durch die Fondation Cancer zu beantragen, muss das Forschungsteam zunächst das Formular APPLICATION FORM (auf Englisch) der Stiftung ausfüllen und vollständig ausgefüllt per Mail an die Adresse fondation@cancer.lu senden.

2. Überprüfung durch den wissenschaftlichen Rat
Jedes wissenschaftliche Projekt wird durch den wissenschaftlichen Rat der Fondation Cancer geprüft. Dieser Rat besteht aus einer Gruppe von Mediziner*innen, die mit ihrem fachlichen Wissen in der Lage sind, den möglichen Nutzen und die Qualität der Mehrzahl der bei der Fondation Cancer eingereichten Projekte zu bewerten. Der wissenschaftliche Rat kann zur Beurteilung sehr komplexer Forschungsvorhaben bei Bedarf auf Spezialist*innen aus einem bestimmten Fachbereich oder die Kompetenzen eines internationalem Expertennetzwerk zurückgreifen.

3. Beschluss des Verwaltungsrates
Nach der Bewertung durch den wissenschaftlichen Ausschuss wird das Projekt dem Vorstand der Fondation Cancer vorgestellt, die über den Antrag entscheidet.

Das Forschungsprojekt kann:

  • angenommen werden (ganz, teilweise oder mit Auflagen),
  • zur Nachverbesserung aufgefordert werden (zusätzliche Informationen),
  • abgewiesen werden.

Die Entscheidung des wissenschaftlichen Rates wird den Forschern durch den Präsidenten der Fondation Cancer mitgeteilt.

4. Verfassung und Unterzeichnung des Fördervertrags
Wenn das Projekt angenommen wird, wird ein Fördervertrag zwischen der Fondation Cancer und dem Forschungsteam bzw. dem Forschungsinstitut verfasst. In dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen und Modalitäten sowie die Dauer der finanziellen Förderung definiert.
Mit Unterzeichnung des Vertrags verpflichtet sich das Forschungsteam, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Fondation Cancer an Aktionen zu beteiligen, mit denen die
Beteiligung der Stiftung an dem Projekt nach außen kommuniziert wird (Überreichung eines Schecks, Videos, Verfassen eines allgemein verständlichen Textes über das Projekt usw.).

5. Zwischenberichte
An denen im Finanzierungsabkommen festgelegten Fristen müssen die Forscher einen wissenschaftlichen und einen finanziellen Bericht vorlegen, um den Stand der Arbeiten und die Verwendung der ausgezahlten Mittel zu belegen. Der Eingang und die Annahme dieser Berichte lösen die Zahlung der folgenden Rate der Finanzhilfe aus.

6. Schlussbericht
Am Ende des Vertrages legen die Wissenschaftler der Krebsstiftung in einem vorgegebenen Zeitrahmen, ihre Schlussberichte vor. Der wissenschaftliche Bericht beschreibt ausführlich die ganze Forschungsarbeit und dessen Ergebnisse. Sie weist auf gewonnene neue Kenntnisse hin und welchen Nutzen daraus zu ziehen sind.

Nach der Annahme des Abschlussfinanzberichts überweist die Fondation Cancer die letzte Rate der Finanzierung und löst das Konto auf.

Das Forschungsteam verpflichtet sich, der Stiftung alle Veröffentlichungen zu übermitteln, in denen das Forschungsvorhaben Erwähnung findet.

Die Bereitstellung der erforderlichen Informationen ist erforderlich, um den Antrag auf Finanzierung eines Forschungsprojekts förderfähig zu machen. Der Antragsteller für eine Finanzierung eines Forschungsprojekts wird hiermit darüber informiert, dass die Fondation Cancer als für die Verarbeitung Verantwortlicher die personenbezogenen Daten in Bezug auf den Antrag auf Finanzierung eines Forschungsprojekts im Rahmen ihres Vergabeverfahrens verarbeitet. Wenn eine Finanzierung eines Forschungsprojekts bewilligt wird, werden die Daten weiterhin im Rahmen des Stipendienvertrags sowie für Zwecke der Buchhaltung und der Werbung für diese Finanzierungsmaßnahme verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie dies unter Berücksichtigung der rechtmäßigen Zwecke der Gewährung und Verwaltung der Finanzierung eines Forschungsprojekts erforderlich und angemessen ist.

Die betroffenen Personen können ihr Recht auf Zugang, Berichtigung und andere Datenschutzrechte ausüben, indem sie an fondation@cancer.lu schreiben. Die Nationale Datenschutzkommission (CNPD) ist für die Entgegennahme von Beschwerden über Verstöße gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zuständig.