2 Gesetze zu den Rechten von Personen in der Lebensendphase
Im Jahr 2008 führte der Versuch, die Lebensendphase gesetzlich zu regeln, zu hitzigen Diskussionen in der luxemburgischen Bevölkerung. Am 16. März 2009 schlieβlich erlieβ der Gesetzgeber folgende zwei Gesetze:
- das Gesetz zu den Themen "Palliativpflege, Patientenverfügung und Sterbebegleitung", sowie
- das Gesetz zu den Themen "Euthanasie und Beihilfe zum Suizid“.
Diese zwei Gesetzestexte halten die Rechte von Personen fest, die von schweren, unheilbaren Erkrankungen in der Lebensendphase betroffen sind.
Um die Grundprinzipien und Hauptbestimmungen des ersten Gesetzes (Gesetz zu den Themen "Palliativpflege, Patientenverfügung und Sterbebegleitung") darzustellen, gab die Regierung einen " Ratgeber zur Palliativpflege" heraus.
Seit dem 1. Juli 2009 wurde auch das Recht auf Palliativpflege und auf einen entschädigten Sonderurlaub der Angehörigen zur Sterbebegleitung Realität. Die notwendigen Formulare, um dieses Recht auf Palliativpflege in Anspruch zu nehmen (wobei der behandelnde Arzt diese Formulare ausfüllen muss) sowie der Pflegepass (auszufüllen vom entsprechenden Dienstleister) sind den groβherzoglichen Reglements vom 28. April 2009 beigefügt.
Was das zweite Gesetz (Gesetz zu den Themen „Euthanasie und Beihilfe zum Suizid“) betrifft, wurden die entsprechenden Informationen und spezifischen Dokumentationen unter Leitung der Direktion der Commission Nationale de Contrôle et d'Évaluation ausgearbeitet. Diese wurde eingesetzt, um die Anwendung des Gesetzes zu den Themen Euthanasie und Beihilfe zum Suizid zu überwachen.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie die verschiedenen Formulare (Patientenverfügung, Bestimmungen zum Lebensende, Anfrage betreffend Euthanasie) finden Sie in unserem Spezial-Dossier (Info-Cancer Dezember 2009).
